Zuschuss der Krankenkassen: einfach erklärt

Mehr für Ihre Gesundheit. Weniger bezahlen.

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Gesundheitskurse. Wie hoch der Zuschuss ausfällt und welche Voraussetzungen gelten, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Deshalb lohnt es sich, die Erstattung vorab zu prüfen.

Prävention nach § 20 SGB V

Was bedeutet eigentlich „erstattungsfähig“?

Gesetzliche Krankenkassen unterstützen die Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherten. Die Grundlage dafür bildet § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Deshalb können sie die Kosten für anerkannte Präventionskurse ganz oder teilweise übernehmen.

Wichtig ist, dass der Kurs entsprechend zertifiziert ist und die Bedingungen Ihrer Krankenkasse erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise die erforderliche Teilnahme und die passenden Nachweise.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Vor der Buchung:
Diese drei Dinge sollten Sie wissen.

  1. Ist Ihr ausgewählter Kurs anerkannt?

    Alle Kurse bei Einfach Aktiv sind zertifiziert. Prüfen Sie einfach mit der Kurs-ID vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Rahmen Ihr Wunschkurs bezuschusst wird.

  2. Was muss ich alles beachten?

    Informieren Sie sich über die Höhe des Zuschusses, die Teilnahmebedingungen und die benötigten Nachweise.

  3. Wie funktioniert die Erstattung?

    Klären Sie, welche Unterlagen Ihre Krankenkasse zur Kostenerstattung benötigt und wie Sie diese einreichen.

So kann der Zuschuss aussehen

Was bleibt am Ende zu zahlen?

Ein einfaches Rechenbeispiel bei 80 % Erstattung der Krankenkasse:

100 €

Fiktiver Kurspreis

abzüglich

80 €

80 % Zuschuss

gleich

20 €

Ihr Eigenanteil

Beispielrechnung. Die tatsächliche Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse, dem Kurs und den erfüllten Voraussetzungen ab.

Nach dem Kurs:
So erhalten Sie Ihren Zuschuss.

  1. Bestätigung Ihrer Teilnahme erhalten

    Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten Sie den erforderlichen Nachweis vom Kursanbieter.

  2. Unterlagen einreichen

    Reichen Sie die benötigten Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse für den Zuschuss ein.

  3. Den Zuschuss erhalten

    Ihre Krankenkasse prüft die Unterlagen und erstattet bei erfüllten Voraussetzungen den zugesagten Betrag.

Jetzt kann es losgehen

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